IFRS, HGB und ihre Bedeutung für die Übersetzung von Jahresabschlüssen
Alle (Geschäfts-)Jahre wieder heißt es für Unternehmen: Der Jahresabschluss muss erstellt und veröffentlicht werden. Viele international tätige Unternehmen entscheiden sich dafür, ihren Jahresabschluss in verschiedene Sprachen zu übersetzen – etwa in die Landessprachen der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist. Ziel ist es, der Belegschaft und anderen Stakeholdern wie etwa investierenden Unternehmen und Geldinstituten einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu gewähren. Für Übersetzende stellen Jahresabschlüsse einen besonderen Texttyp mit eigenen Regeln dar. Die wichtigsten Punkte legen wir im Folgenden dar.
HGB oder IFRS – welche Rechnungslegungsstandards gibt es?In Deutschland schreibt das HGB (§§ 238 und 242) allen gewerblichen Unternehmen vor, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen in Europa darüber hinaus die Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) beachten, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Während die in Deutschland übliche Rechnungslegung nach HGB dem Gläubigerschutz höchste Priorität einräumt, liegt der Fokus bei den IFRS, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, auf dem Investorenschutz. So ist es ein Ziel eines IFRS-Abschlusses, Investoren Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für Anlageentscheidungen benötigen. Die Rechnungslegung nach IFRS bietet zudem den Vorteil, dass international agierende Unternehmen besser miteinander verglichen werden können. Welche Bestandteile weist ein IFRS-Abschluss auf?Welche Bestandteile ein IFRS-Abschluss mindestens umfassen muss, ist geregelt im International Accounting Standard (IAS) 1 „Darstellung des Abschlusses“:
Werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verändert oder sonstige Anpassungen vorgenommen, muss der Abschluss zudem eine Bilanz für eine Vergleichsperiode enthalten. Was muss bei der Übersetzung von Jahresabschlüssen nach IFRS beachtet werden?Achtung, Terminologie-Falle!Besonders interessant für Übersetzende ist, dass es bei Abschlüssen nach IFRS und der Rechnungslegung nach HGB teilweise bedeutende Terminologieunterschiede gibt – und zwar sowohl im Deutschen als auch im Englischen. Hier gilt es also aufzupassen und Termini in Termbanken und Glossaren entsprechend zu kennzeichnen. Noch sicherer ist es allerdings, gleich zwei verschiedene Termbanken für HGB und IFRS anzulegen. Dies sind einige Beispiele wichtiger Termini:
Welche Quellen eignen sich für die Recherche?Für Übersetzer:innen, aber auch andere Personen, die an der Erstellung eines Jahresabschlusses beteiligt sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich über die IFRS auf dem Laufenden zu halten und Recherchen anzustellen. Dies ist nicht nur sehr hilfreich, sondern auch sinnvoll, da die IFRS kontinuierlich überarbeitet werden. Aus diesem Grund sind Printmedien als Quelle auch eher mit Vorsicht zu betrachten. Häufig spiegeln sie nicht mehr den aktuellsten Stand wider – um sich Grundlagen anzulesen und grundlegende Kenntnisse zu erwerben, sind sie allerdings gut zu gebrauchen. Neben kostenpflichtigen Online-Angeboten – wie eIFRS – bieten verschiedene Wirtschaftsprüfungsunternehmen kostenlose Angebote an. Ein Beispiel hierfür ist die Seite IAS Plus von Deloitte. IAS Plus ist mehrsprachig und sehr umfangreich. Zudem können dort Musterabschlüsse in mehreren Sprachen abgerufen werden. Auch die KPMG veröffentlich jedes Jahr einen Musterabschluss entsprechend den jeweils geltenden Standards. Links: IFRS-Musterabschlüsse Deloitte (Deutsch) IFRS-Musterabschluss KPMG 2021 (Deutsch) Translation Memorys nutzenZu guter Letzt empfiehlt es sich wie so häufig auch bei der Übersetzung von Jahresabschlüssen, mit Translation Memorys zu arbeiten (siehe dazu auch unseren Blog-Artikel über CAT-Tools für Übersetzer:innen), um die fachlichen und kundenspezifischen Termini konsistent und korrekt zu verwenden und Jahr für Jahr wiederkehrende Textteile optimal nutzen zu können.
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