Unsere AGB

§ 1 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge zwischen der ProLinguo GmbH, Im Werkhof, Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover – nachfolgend „ProLinguo“ genannt – und den Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.  Für Dolmetschaufträge gelten zusätzlich die „Bedingungen für Dolmetschaufträge“ von ProLinguo.

Der Anwendung sämtlicher anders lautender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass ProLinguo dies im Einzelfall ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. ProLinguo erbringt Übersetzungs-, Dolmetsch-, Lokalisierungs-, Untertitelungs- sowie Fremdsprachendienstleistungen. Soweit Vertragsgegenstand Übersetzungen, Lokalisierungen von Software oder Websites, Untertitel oder die Erbringung sonstiger schriftlicher Arbeitsergebnisse sind, wird nachfolgend der Begriff „Werk“ verwendet. Ist der Vertragsgegenstand Dolmetschen, so wird der Begriff „Dolmetschleistung“ verwendet.
  2. ProLinguo erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und überlassenen Unterlagen ein Angebot. Dabei hat der Auftraggeber ProLinguo insbesondere Ausgangs- und Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild des Werkes, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) und Leistungszeit mitzuteilen. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Werkes oder der Dolmetschleistung erforderlich sind, hat der Auftraggeber ProLinguo zu übergeben.
  3. Mit Annahme des Angebotes kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ProLinguo zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. ProLinguo fertigt das Werk oder die Dolmetschleistung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert ProLinguo Übersetzungen, Software- und Website-Lokalisierungen sowie Untertitel gemäß ISO 17100, die durch einen qualifizierten muttersprachlichen Übersetzer erstellt und durch einen zweiten ebenso qualifizierten Übersetzer redigiert wurden. Dolmetschleistungen werden durch einen qualifizierten Dolmetscher erbracht. ProLinguo verpflichtet sich, den vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht und gemäß den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche zu übertragen. Stellt der Auftraggeber keine Terminologie bereit, werden Fachausdrücke, sofern nicht anders vereinbart, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version übertragen.
  2. Ist das Werk für den Druck bzw. die Online-Veröffentlichung bestimmt, hat der Auftraggeber vor Drucklegung bzw. Online-Veröffentlichung zu verifizieren, dass das fertige Dokument keine Fehler enthält. ProLinguo bietet solch eine Verifizierung (Korrekturlesen im Original-Layout) an, die je nach Vereinbarung Teil des Auftrags sein oder separat beauftragt werden kann. Druckt bzw. veröffentlicht der Auftraggeber ohne Freigabe von ProLinguo, geht dies zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.
  3. ProLinguo ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen geeigneter und fachkundiger Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich zu ProLinguo.
  4. ProLinguo liefert das fertige Werk in der vereinbarten Form.
  5. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und bei Umständen, die ProLinguo nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat ProLinguo den zu bearbeitenden Text (Ausgangstext) in einer mit üblichen Text- und Grafikverarbeitungsprogrammen bearbeitungsfähigen Version zur Verfügung zu stellen.
  2. Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber ProLinguo sämtliche Informationen und Dokumente zu überlassen, welche für die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind (Abbildungen, Abkürzungserklärungen, firmenspezifische Fachwortverzeichnisse, Vorgängerübersetzungen usw.).
  3. Bei Dolmetschaufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, ProLinguo fristgerecht einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen auszuhändigen. Siehe dazu auch die „Bedingungen für Dolmetschaufträge“ von ProLinguo.
  4. Die Annahme der Leistung bzw. Lieferungen, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber die Annahme, so befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. ProLinguo überträgt dem Auftraggeber – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem Werk.
  2. Nutzungs- und Urheberrechte für die Dolmetschleistung verbleiben bei den Dolmetschern. Siehe dazu auch die „Bedingungen für Dolmetschaufträge“ von ProLinguo.
  3. ProLinguo arbeitet mit Tools zur computergestützten Übersetzung (CAT-Tools), die Translation-Memory-Systeme und Terminologiedatenbanken verwenden. Soweit die Bereitstellung von durch ProLinguo erstellten Translation Memorys oder anderen Datensammlungen nicht ausdrücklich vereinbart oder Teil der Lieferung ist, bleiben diese im Eigentum von ProLinguo. Eine nachträgliche Bereitstellung von Translation Memorys oder anderen Datensammlungen liegt im Ermessen von ProLinguo. ProLinguo behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr für ggf. vorgenommene Datenpflege zu erheben.

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. ProLinguo stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  4. ProLinguo ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat das gelieferte Werk unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich gegenüber ProLinguo zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
  2. Sofern nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung eine schriftliche Rüge erfolgt, gilt das Werk als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
  3. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber.
  4. Soweit das Werk von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Ausgangstexte oder vom Auftraggeber unsachgemäß ausgeführte Korrekturen nach der Lieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat ProLinguo das Recht, nach eigener Wahl das Werk zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
  5. Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvorname der Leistung ist der Auftraggeber in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er ProLinguo eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 8 Eigentumsvorbehalt/Aufrechnung

  1. Das Werk und die damit verbundenen Rechte stehen bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber unter Eigentums- und Rechtsvorbehalt.
  2. Gegen die Ansprüche von ProLinguo kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 9 Haftung

  1. ProLinguo haftet nicht dafür, dass das jeweilige Werk für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist.
  2. ProLinguo haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Textvorlagen, Informationen und Fachterminologie oder in der Formulierung des Auftrags.
  3. Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen und Umstände, die ProLinguo nicht zu vertreten hat.
  4. Im Übrigen haftet ProLinguo nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch ProLinguo, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von ProLinguo bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.
  5. Die Haftung wird im Übrigen auf maximal 100.000 € – in Worten: einhunderttausend Euro – beschränkt. Die hier genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden.
  6. Soweit ProLinguo technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und dies nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung.

§ 10 Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu bearbeitenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung oder Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Bearbeitung oder Übersetzung entgegenstehen. ProLinguo ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
  2. Der Auftraggeber stellt ProLinguo und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung der zu bearbeitenden Unterlagen beruhen.

§ 11 Urheberbenennung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer auch ohne dessen ausdrückliche Anweisung in angemessener Weise als Urheber der Übersetzung bzw. des Werkes zu nennen. Beim Abschluss von Lizenzverträgen mit Dritten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Lizenznehmer eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

§ 12 Geheimhaltung

  1. ProLinguo wird die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Auftraggeber sowie ausgehändigte Unterlagen vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. ProLinguo verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei ProLinguo gespeichert werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Erfüllungsort ist der Firmensitz von ProLinguo GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  4. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelungen in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand 18.07.2020